FAIR4Chem Award – Teilnahmebedingungen
1. Organisator des Wettbewerbs
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Präsident
Fürstengraben 1
07743 Jena
Deutschland
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Andreas Marx.
2. Titel des Wettbewerbs
3. Thema des Wettbewerbs
Veröffentlichte Datensätze aus der chemischen Forschung, die die FAIR-Prinzipien (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) sind Gegenstand des FAIR4Chem Award 2025-Wettbewerbs. Eine Beschreibung des Datensatzes in einem Forschungsartikel, ohne die Veröffentlichung der Primärdaten, ist nicht ausreichend. Der Preis wird für den Datensatz vergeben, der die FAIR-Grundsätze am besten erfüllt.
4. Zeitraum der Teilnahme
Die Teilnahme am FAIR4Chem-Wettbewerb ist vom 1. September bis zum 17. November 2024 möglich.
5. Zuschussfähigkeit
Teilnahmeberechtigt sind nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Entscheidend ist die Zugehörigkeit mindestens einer Autorin bzw. eines Autors zum Datensatz.
Die Selbstnominierung von veröffentlichten Datensätzen aus der chemischen Forschung ist für die Teilnahme zulässig. Mehrfache Einreichungen eines Datensatzes durch verschiedene Co-Autorinnen oder Co-Autoren sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Bei der Einreichung des Datensatzes muss die Zustimmung aller Mitautorinnen und Mitautoren zur Teilnahme am Wettbewerb eingeholt werden.
Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Datensätze, bei denen mindestens eine Autorin oder ein Autor durch das NFDI4Chem-Konsortium (DFG-Projektnummer 441958208) gefördert wird oder wurde, sind nicht preisfähig. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Gewinne können später zurückgezogen oder zurückgefordert werden.
Die Gewinnerinnen und Gewinner früherer FAIR4Chem-Awards sind von der Teilnahme am FAIR4Chem-Award 2025 ausgeschlossen.
Datensätze, die für frühere Ausgaben des FAIR4Chem Award eingereicht wurden, können nicht unverändert wieder eingereicht werden. Wenn diese Datensätze jedoch im Hinblick auf die Einhaltung der FAIR-Grundsätze wesentlich angepasst wurden (z. B. Ersetzung proprietärer Datenformate durch offene Datenformate), können sie erneut eingereicht werden. In diesem Fall muss ein Begleitdokument vorgelegt werden, in dem erläutert wird, welche wesentlichen Anpassungen vorgenommen wurden.
6. Teilnahme und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme besteht in der Einreichung eines veröffentlichten Datensatzes über das entsprechende Webformular auf der Website des NFDI4Chem-Konsortiums. Die Zugehörigkeit zu einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der zugehörigen Veröffentlichung des Datensatzes oder den bibliographischen Angaben des Datensatzes am Ort der Veröffentlichung (z.B. Repositorium). Mit der Einreichung eines Datensatzes erklärt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass sie bzw. er die Wettbewerbsbedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.
7. Bestimmung der Gewinnerin oder des Gewinners
Nach Ablauf der Teilnahmefrist wird das NFDI4Chem-Konsortium die eingereichten Datensätze auswerten. Die Bewertung wird in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Datensätze mit Hilfe veröffentlichter und frei zugänglicher FAIR-Bewertungsinstrumente bewertet. Im zweiten Schritt werden die besten Datensätze von einer Jury bewertet, um den zu prämierenden Datensatz zu bestimmen.
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird vom NFDI4Chem-Konsortium per E-Mail über den Gewinn des FAIR4Chem-Preis benachrichtigt. Die Gewinnerin oder der Gewinner muss innerhalb von 4 Wochen auf die Gewinnbenachrichtigung reagieren, andernfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
8. Preisgeld und Verwendung
Das Preisgeld beträgt 500,00 (fünfhundert) Euro, die frei verwendet werden können, und wird vom Fonds der Chemischen Industrie finanziert. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner ist die Autorin bzw. der Autor des Datensatzes, die bzw. der den Datensatz für den FAIR4Chem Award eingereicht hat. Das Preisgeld kann nur an Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler vergeben werden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.
9. Preisverleihung
Die Preisverleihung findet im Rahmen des JCF Frühjahrssymposiums vom 12.-15.03.2025 in Münster statt.
Im Rahmen der Preisverleihung wird die Preisträgerin oder der Preisträger einen Vortrag über den eingereichten Datensatz halten. Die Reise- und Aufenthaltskosten (gemäß DFG-Richtlinien) sowie die Teilnahmegebühren der Preisträgerin oder des Preisträgers für die Preisverleihung werden zusätzlich zum Preisgeld vom NFDI4Chem-Konsortium übernommen.
10. Datenschutz
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage ihrer Datenschutzbestimmungen und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels unter den oben genannten Bedingungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit a) GDPR. Für alle Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte der Friedrich-Schiller-Universität Jena:
Dr. Jana Schleicher (datenschutz@uni-jena.de).
11. Haftungsausschluss, Ausschluss des Rechtsweges
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Das Gewinnspiel kann jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder beendet werden. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinnchancen aufgrund von technischen Störungen auf den Webseiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen Fassung dieser Teilnahmebedingungen und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgebend.