FAIRe Daten ab August 2023 verpflichtend

Wussten Sie das? Ab dem 01.08.2023 ist die Veröffentlichung von FAIR-Daten, d.h. Findable, Accessible, Interoperable, Reusable, für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine Förderung durch die DFG erhalten (wollen), verpflichtend.
Geregelt ist dies in den „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG(https://doi.org/10.5281/zenodo.6472827), die bereits am 01.08.2019 in Kraft getreten sind und deren Umsetzungsfrist (nach bereits einmaliger Verlängerung) nun endgültig am 31.07.2023 ausläuft.
Darin formuliert „Guideline 13: Establishing public access to research results“, dass nicht nur Forschungsergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs einbezogen werden sollen, sondern unter anderem auch die zugrunde liegenden Forschungsdaten. In den Erläuterungen wird auch ausdrücklich auf die FAIR-Grundsätze verwiesen.

Was bedeutet das also?

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist seit langem ein fester Bestandteil der DFG-Anforderungen an Forschungsanträge. Die im Kodex formulierten Erkenntnisse zur FAIRen Datenspeicherung gehen nun darüber hinaus. Eng formulierte Gründe für Ausnahmen (z.B. bei Patentanmeldungen) lassen wenig Spielraum zu. Diejenigen, die sich nicht daran halten, müssen ab August mit dem Verlust von Fördermitteln rechnen.

Chemiker*innen sind daher gut beraten, sich auf diese Verordnung vorzubereiten. Um jedoch Folgendes zu berücksichtigen „fachspezifisch relevante Empfehlungen zu Standards, Methoden und Infrastrukturen „, wie es auf der DFG-Website heißt, muss man sie auch kennen – und hier geht es nicht um Chemie, sondern um Datenhaltung. ELN, „anerkannte“ Repositorien, Metadaten, Terminologien, Ontologien – wer hier stolpert, sollte sich schnell schlau machen.

Hilfe ist zur Hand

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FAIR = Findable, Accessible, Interoperable, Reusable - NFDI4Chem

Bildnachweis: SangyaPundir, CC BY-SA 4.0.